Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

 

Geltung

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der GECOM GmbH durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der GECOM GmbH durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Druckmaterials zur Veröffentlichung. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die GECOM GmbH diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der GECOM GmbH, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

 

Auftragsproduktionen

Soweit die GECOM GmbH Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der GECOM GmbH anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Farbabweichungen zum Original können durch das 3D- Druckverfahren entstehen. Bei Figuren von 20 cm und kleiner können Details nicht vollständig im Druck dargestellt werden. Außerdem können bei diesen Größen abstehende Strukturen, wie z.B. ausgestreckte Finger nicht gedruckt werden, da diese bereits im Druck abbrechen würden. Auf Grund der deutlich kleineren Größen im Vergleich zum Original (Menschen und Tiere) natürlich auch Details verloren gehen, grafische Anpassungen für den Druck notwendig sind und sich daraus technisch bedingte Abweichungen zum Original ergeben können. Wenn auf einen Schutzlack verzichtet wird, kann es passieren, dass die Farben der Figur verbleichen, sowie das die Figur einen weißlichen Schimmer bekommt. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 4-6 Wochen. Durch höhere Gewalt, insbesondere durch Ausfall des 3D-Druckers, kann es vorkommen, dass die Fertigstellung der Figur bis zu 16 Wochen beträgt. Die GECOM GmbH garantiert, dass sämtliche Daten zur Erstellung der 3D Modelle für 1 Jahr ab Scandatum gesichert werden. Datenverluste sowie Datendiebstahl durch Dritte, insbesondere durch Hackingangriffe, können nicht zur Last gelegt werden. Zur Berechnung einer 3D-Figur kann es vorkommen, dass die Dateien an einen Kooperationspartner weitergegeben werden. Dies kann notwendig sein um einen druckbaren Datensatz zu erstellen. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der GECOM GmbH, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Der Kunde hat das 3D Druckmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des 3D Druckmaterials betreffen, sind innerhalb von einer Woche nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das 3D Druckmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Sobald eine Dienstleistung bzw. ein Produkt rabattiert wurde, sind keine Nacharbeitungsansprüche kostenfrei gegenüber der GECOM GmbH geltend zu machen. Die Figuren, die 20 cm und kleiner sind, ist gänzlich ohne Reklamationen oder Nacharbeit im Empfang zu nehmen, bei dieser geringfügigen Leistung der Einsteigergröße sind keine Nacharbeitsansprüche geltend zu machen. Regressansprüche aus oben genannten Gründen werden im Einzelfall geprüft. Ob Regressansprüche geltend gemacht werden können, liegt alleine im Ermessen der GECOM GmbH.

 

Haftung

Die GECOM GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des 3D Druckmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

Honorare

Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des 3D Druckmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Die GECOM GmbH ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Vorkasse Zahlungen entsprechend dem jeweils geplanten Leistungsumfang zu verlangen. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte 3D Druckmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 289,00 pro Aufnahme an. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

 

Allgemeines

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der GECOM GmbH.